Rechtsanwalt Mathias Lechner berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht — von der Gründung über die laufende gesellschaftsrechtliche Begleitung bis zur Auseinandersetzung.
Rechtsanwalt Lechner berät bei der Wahl der Rechtsform und bei der Gründung — ohne steuerliche Beratung —, gestaltet Gesellschaftsverträge und Satzungen einschließlich Nachfolgeregelungen und begleitet Handelsregisterverfahren bis hin zur Liquidation.
Er erstellt und prüft Geschäftsführeranstellungsverträge, berät zu Fragen der Organhaftung und Nachhaftung, gestaltet Modelle der Mitarbeiterbeteiligung und vertritt Gesellschafter bei Eintritt und Ausscheiden sowie in der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung.
Im Handelsrecht vertritt er Mandantinnen und Mandanten in Fragen des Firmenrechts sowie im Recht der Vertriebspartner — insbesondere im Handelsvertreterrecht einschließlich des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB sowie im Franchise-Recht.
Handelssachen werden in Leipzig vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig verhandelt; Registersachen führt das dortige Registergericht. Die Kanzlei berät Unternehmen aus der Region Leipzig ebenso wie überregional tätige Mandanten.
Das hängt von Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Verwaltungsaufwand ab — vom Einzelunternehmen über die (seit dem MoPeG eintragungsfähige) GbR bis zur GmbH. Die Wahl sollte zusammen mit dem steuerlichen Berater getroffen werden; die Kanzlei prüft diesbezügliche Verträge.
Zuerst zählt der Gesellschaftsvertrag: Stimmrechte, Beschlussmängel, Einziehung und Abfindung entscheiden über die Handlungsmöglichkeiten. Frühzeitige rechtliche Begleitung verhindert, dass aus einem Konflikt eine existenzbedrohende Blockade des Unternehmens wird.
Insbesondere bei Verletzung der Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG), bei Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO) sowie für nicht abgeführte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Gute Dokumentation und rechtzeitige Beratung sind der beste Schutz.
Neben offenen Provisionen kommt der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Betracht — als Gegenwert für den vom Vertreter aufgebauten Kundenstamm. Er muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsende geltend gemacht werden und ist der häufigste Streitpunkt im Vertriebsrecht.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bildet sich Rechtsanwalt Lechner laufend fort (§ 15 FAO) — zuletzt u. a. zu aktueller BGH-Rechtsprechung, MoPeG und Gesellschafterstreit in der GmbH. Eine Übersicht finden Sie in seinem Profil.