Rechtsgrundlagen und Allgemeines

Grundlage unserer Abrechnungen bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei der Höhe der zu Grunde zu legenden Streitwerte richten wir uns nach den gesetzlichen Vorgaben.

Gern erläutern wir Ihnen im Rahmen eines ersten Gespräches, d.h. vor Beauftragung, die Höhe der zu erwartenden außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Kosten. Auch  über die Möglichkeiten und die Modalitäten einer Honorarvereinbarung beraten wir Sie gern.

Erstberatungsgebühr

Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Streitwert. Auch hierüber informieren wir Sie gerne vorab. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190 € zzgl. gesetzl. MwSt. Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.

Rechtsschutzversicherung und staatliche Hilfe

Sind Sie rechtsschutzversichert, setzen wir uns gerne auch direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um zu klären, ob bzw. inwieweit für erteilte Mandat Deckungsschutz besteht und Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt.

Finanziell bedürftige Mandanten erhalten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen staatliche Unterstützungsleistungen in Form von Beratungshilfe und /oder  Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Bei diesbezüglichen Fragen können Sie sich an unsere Kanzlei oder an das für Sie zuständige Amtsgericht wenden.