Leipziger Anwaltstradition
seit 1994
Die Rechtsanwaltskanzlei Lechner & Lechner wurde am 1. Oktober 1994 gegründet. Ihre Inhaber gehören zu den ersten Volljuristen, die nach 1990 vollständig in Leipzig ausgebildet wurden — vom Universitätsexamen bis zum Referendariat am Landgericht Leipzig.
Die Sozietät ist schwerpunktmäßig arbeits-, erb-, familien-, handels-, gesellschafts- und zivilrechtlich ausgerichtet. Zur Mandantschaft gehören mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Handwerker und Gewerbetreibende ebenso wie private Rechtsuchende.
Bei uns sprechen Sie von der ersten Beratung bis zum Abschluss Ihrer Angelegenheit unmittelbar mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt.