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Rechtsgebiet

Fachanwältin für Familienrecht in Leipzig

Rechtsanwältin Andrea Lechner berät und vertritt Sie als Fachanwältin für Familienrecht in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten, außergerichtlich und vor dem Familiengericht. Wer in Leipzig einen Familienanwalt sucht, findet in ihr eine Ansprechpartnerin mit über 30 Jahren Erfahrung.

Scheidung

Rechtsanwältin Lechner vertritt Mandantinnen und Mandanten im gesamten Scheidungsverfahren, von der Trennung über die Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Bei Einvernehmen beider Ehegatten kann das Verfahren nach Ablauf des Trennungsjahres (§ 1566 Abs. 1 BGB) zügig und kostenschonend geführt werden; auf Wunsch auch als Online-Scheidung. Ausführlich: Rechtsanwalt für Scheidung in Leipzig.

Ehevertrag

Sie entwirft und prüft Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen: vor Eheschließung, während bestehender Ehe oder aus Anlass der Trennung.

Vermögensauseinandersetzung

Anlässlich von Trennung und Scheidung bedarf das gemeinsame Vermögen der Auseinandersetzung, insbesondere Immobilien, Konten und Verbindlichkeiten. Rechtsanwältin Lechner vertritt die Interessen ihrer Mandantschaft mit dem Ziel einer wirtschaftlich sachgerechten, nach Möglichkeit einvernehmlichen Regelung.

Güterrecht, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich

Sie berät in allen Fragen des ehelichen Güterrechts und berechnet den Zugewinnausgleich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Scheidungsverbund vertritt sie Mandantinnen und Mandanten im Versorgungsausgleich über die Aufteilung der Versorgungsanwartschaften sowie in Verfahren über die Zuweisung von Ehewohnung und Haushaltsgegenständen.

Unterhalt

Sie berechnet Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB), nachehelichen Unterhalt und den tabellarisch geschuldeten Kindesunterhalt, macht die Ansprüche geltend oder verteidigt gegen unberechtigte Forderungen.

Elterliche Sorge, Umgang und Statusrecht

In Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht ist das Kindeswohl der gesetzliche Maßstab; Rechtsanwältin Lechner vertritt die Interessen ihrer Mandantschaft sachlich und konsequent. Darüber hinaus berät sie im Statusrecht: Namensrecht, Abstammung einschließlich Vaterschaftsanfechtung sowie Adoption.

Familiensachen werden vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Leipzig verhandelt; in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden. Bei der Online-Scheidung betreut die Kanzlei Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Häufige Fragen zum Familienrecht

Wie läuft eine Scheidung ab?

Nach dem Trennungsjahr reicht die beauftragte Rechtsanwältin den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein; das Gericht führt den Versorgungsausgleich durch und scheidet die Ehe im Anhörungstermin. Bei Einvernehmen genügt ein Anwalt. Ablauf, Kosten und häufige Fragen: Online-Scheidung.

Wer bekommt wie viel Unterhalt?

Kindesunterhalt wird nach Einkommen und Alter tabellarisch geschuldet. Trennungs- und nachehelicher Unterhalt richten sich nach Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit im Einzelfall. Pauschale Aussagen verbieten sich; die Berechnung gehört zur anwaltlichen Kernaufgabe.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Im gesetzlichen Güterstand wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs bei Scheidung hälftig ausgeglichen. Grundlage sind Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten; hierzu bestehen umfassende Auskunfts- und Belegansprüche (§ 1379 BGB).

Was gilt für Sorge- und Umgangsrecht nach der Trennung?

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht nach der Trennung im Regelfall fort. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen; Maßstab jeder gerichtlichen Entscheidung ist das Kindeswohl. Einvernehmliche Regelungen sind fast immer der bessere Weg.

Was kostet ein familienrechtliches Verfahren?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Für die einvernehmliche Scheidung gibt unser Scheidungskosten-Rechner eine erste Größenordnung; bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Als Fachanwältin für Familienrecht bildet sich Rechtsanwältin Lechner laufend fort (§ 15 FAO), zuletzt u. a. zu Unterhaltsrecht, Güterrecht und aktueller familiengerichtlicher Rechtsprechung. Eine Übersicht finden Sie in ihrem Profil.

Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Lechner Fachanwältin für Familienrecht · 0341 / 22 64 00 · info@rechtsanwaelte-lechner.de