📞 0341 / 22 64 00 ✉️ info@rechtsanwaelte-lechner.de 📍 Floßplatz 30 · 04107 Leipzig
← Zur StartseiteLechner & Lechner Leipzig
Familienrecht · Online-Scheidung

Scheidungskosten-Rechner

Mit diesem Rechner ermitteln Sie eine erste Größenordnung der Kosten einer einvernehmlichen Scheidung: die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG, Gebührenstand seit 1.6.2025) und die Gerichtskosten nach dem FamGKG. Grundlage ist der Verfahrenswert, den das Gericht aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, dem Versorgungsausgleich und gegebenenfalls einem Vermögensanteil bildet.

Hinweise zur Berechnung

Der Rechner bildet den Regelfall einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Rechtsanwalt ab. Für den Versorgungsausgleich setzt er je Anrecht zehn Prozent des Scheidungswerts an, mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG); als Verfahrenswert der Scheidung gilt mindestens der gesetzliche Mindestwert (§ 43 FamGKG). Vermögen wird — wie in der gerichtlichen Praxis verbreitet — mit fünf Prozent des Betrags berücksichtigt, der die Freibeträge übersteigt; angesetzt werden 60.000 € je Ehegatte und weitere 30.000 € je minderjährigem Kind. Die Handhabung ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.

Wichtig: Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Den tatsächlichen Verfahrenswert setzt das Familiengericht fest; die konkreten Kosten Ihres Verfahrens nennen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Ihre Ansprechpartnerin: Andrea Lechner Fachanwältin für Familienrecht · 0341 / 22 64 00 · buero@rechtsanwaelte-lechner.de

Online-Scheidung anfragen

Unverbindliche Erstanfrage — Ihre Angaben gehen direkt an die Kanzlei.

Ihre Daten
Ehepartner/in
Zur Ehe