Die Rechtsanwaltskanzlei Lechner & Lechner wurde bereits zum 01.10.1994 gegründet.

Deren Inhaber, die Eheleute Lechner, gehören zur Gruppe der ersten in Leipzig selbst unmittelbar nach dem Universitätsexamen 1991 ausgebildeten Volljuristen, die auch das Zweite Juristische Staatsexamen auf der Grundlage eines ausschließlich in Sachsen absolvierten dreijährigen Referendardienstes am Landgericht Leipzig im August 1994 erfolgreich bestanden haben.

Die Sozietät ist schwerpunktmäßig zivil-, arbeits- und familienrechtlich ausgerichtet; zur Mandantschaft gehören mittelständische Unternehmen, Selbstständige, Handwerker und Gewerbetreibende ebenso wie private Rechtsuchende.

Die beiden Gesellschafter sind Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Nicht nur im Rahmen der damit verbundenen Tätigkeitsschwerpunkte beraten und vertreten wir seit nunmehr über 24 Jahren Mandanten außergerichtlich sowie gerichtlich.