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Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sind für Herrn Rechtsanwalt Lechner
- Gründungsberatung für Kapital- und Personengesellschaften, Einzelkaufleute, Freiberufler, Selbstständige und sonstige Gewerbetreibende, insbesondere zur Wahl der Rechtsform (Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich haftungsbeschränkte Unternehmer-gesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft mit KGaA, GmbH & Co. KG, Limited, AG einschließlich Europäische Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Partner-schaft, Einzelfirma, Genossenschaft, Verein);
- Erstellung und Abänderung von entsprechenden Gesellschafts- und sonstigen Unternehmensverträgen;
- Umwandlungsrecht (Formwechsel, Vermögensübertragung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Verschmelzung);
- Organhaftung (insbesondere von Geschäftsführern und Vorständen);
- Auseinandersetzung von Gesellschaftern/Gesellschaften sowie
- Unternehmensverträge einschließlich Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen, Unternehmenskaufverträge und Praxisübertragungen.
Begleitet werden in diesem Zusammenhang auch entsprechende Handelsregisterverfahren.
