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Als Fachanwältin für Familienrecht wird Frau Rechtsanwältin Lechner diesbezüglich - wiederum zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung - beauftragt insbesondere im Zusammenhang mit
- Ausgestaltung von Eheverträgen (Gütertrennung u. a. )
- Scheidungen;
- Folgesachen (Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für Ehegatten; Kindesunterhalt; Zugewinnausgleich; Versorgungsausgleich; Sorgerecht, insbesondere Aufenthalts-bestimmungsrecht, Personensorge, Vermögenssorge; Umgangsrecht; Ehewohnung; Hausrat) und
- Gewaltschutz.
