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Als Fachanwalt für Erbrecht wird Herr Rechtsanwalt Lechner außergerichtlich und gerichtlich tätig insbesondere im Zusammenhang mit
- lebzeitigen Empfängen (gegebenenfalls mit Ausgleichsansprüchen Dritter) mit Wirkung auf spätere Todesfälle;
- der Errichtung, Anpassung und dem Widerruf von Testamenten (Einzel-testamente, gemeinschaftliche Ehegattentestamente, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Stiftungsrecht);
- Erbverträgen;
- mit der juristischen Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge;
- Pflichtteils- und Pflichtteils-ergänzungsansprüchen;
- Ausgleichsansprüchen unter Abkömmlingen;
- Erbscheinsverfahren;
- dem Bestehen und der Auflösung von Erbengemeinschaften (insbesondere Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten) sowie
- dem Erbschaftskauf.
