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Startseite > Rechtsgebiete > Erbrecht


Als Fachanwalt für Erbrecht wird Herr Rechtsanwalt Lechner außergerichtlich und gerichtlich tätig insbesondere im Zusammenhang mit

  • lebzeitigen Empfängen (gegebenenfalls mit Ausgleichsansprüchen Dritter) mit Wirkung auf spätere Todesfälle;

  • der Errichtung, Anpassung und dem Widerruf von Testamenten (Einzel-testamente, gemeinschaftliche Ehegattentestamente, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Stiftungsrecht);

  • Erbverträgen;

  • mit der juristischen Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge;

  • Pflichtteils- und Pflichtteils-ergänzungsansprüchen;

  • Ausgleichsansprüchen unter Abkömmlingen;

  • Erbscheinsverfahren;

  • dem Bestehen und der Auflösung von Erbengemeinschaften (insbesondere Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten) sowie

  • dem Erbschaftskauf.
 
 
Impressum | (c) Rechtsanwälte Lechner & Lechner Leipzig | Flossplatz 30 | 04107 Leipzig