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Als Fachanwältin für Arbeitsrecht wird Frau Rechtsanwältin Lechner - sowohl außergerichtlich als auch zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht - mandatiert insbesondere im Zusammenhang mit
- der Begründung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen (Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen, betriebliche Altersvorsorge u.ä.);
- der Durchführung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen (Vergütung /Lohnfortzahlung, Urlaubsansprüche, Fortbildungsmaßnahmen, Änderungskündigungen, Zeugnisse, Eingruppierungsstreitigkeiten, Statusfeststellung, Schaden-ersatzansprüche, Mutterschutz, Schutz schwerbehinderter Menschen, Wehrdienstfragen u.ä.) und
- der Beendigung von Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen (Beendigungs-kündigungen, Aufhebungsverträge, Geldansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich Abfindung u.ä.).
Neben dem (nationalen und internationalen) Individualarbeitsrecht erfolgt Beratung und Vertretung aber auch im kollektiven Arbeitsrecht (Fragen von Tarifverträgen, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Recht des Arbeitskampfes, der Koalitionen und der Schlichtung usw.).
